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Themenseite zur Immunprophylaxe gegen das RS-Virus
Topic page on immunoprophylaxis against the RS virus
RS virüsüne karşı immünoprofilaksiye ilişkin konu sayfası
(Stand: 29. Okober 2024)

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HINWEIS:

Nach aktuellem Kenntnisstand ist Beyfortus® (Nirsevimab) in Deutschland derzeit wieder lieferbar.
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Im Juni 2024 hat die "Ständige Impfkomission" (STIKO) ihre Empfehlungen für Deutschland erweitert. Empfohlen wird nun für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das RS-Virus.

RSV steht für "Respiratorisches Synzytial-Virus".
Dieser Virus befällt die Atemwege und wird vor allem über Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Es kann auch über Oberflächen übertragen werden.
Die RSV-Saison dauert in der Regel von Oktober bis März. Innerhalb der ersten Herbst-/Wintersaison stecken sich im Durchschnitt etwa 70% aller neugeborenen Kinder in Deutschland mit RSV an.
Bei leichten Verläufen kommt es dabei zu Krankheitszeichen wie bei einer Erkältung. Bei schweren Verläufen kann es zu Entzündungen der unteren Atemwege („Bronchiolitis“) oder Lungenentzündung kommen. Eine Ansteckung mit RSV ist außerdem eine häufige Ursache für Mittelohrentzündungen. Kommt es zu schweren Verläufen bei Säuglingen, müssen diese oft im Krankenhaus behandelt werden. Tödliche Verläufe sind in seltenen Fällen möglich.

Nach Angaben des BZGA müssen etwa 3,5% aller Säuglinge im Alter von unter 8 Monaten, wenn sie keine Prophylaxe erhalten haben, im Krankenhaus behandelt werden.
Bei Säuglingen mit vorheriger RSV-Prophylaxe liegt die vom BZGA angegebene Hospitalisierungsrate bei etwa 0,7%.

Der für Säuglinge in Deutschland zur Prophylaxe zugelassene "monoklonale Antikörper" heißt Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus®).
Die damit mögliche RSV-Vorbeugemaßnahme ist keine aktive Impfung wie z.B. eine Impfung gegen Keuchhusten. Bei "aktiven Impfungen" bildet der Körper des Impflings selbst Antikörper.
Dagegen werden bei der RS-Prophylaxe einmalig fertige Antikörper gegen das Virus verabreicht. Die Gabe erfolgt als intramuskuläre Injektion vorzugsweise in den Oberschenkel. Ein Schutzeffekt besteht sofort nach der Injektion. Die Wirkung ist zeitlich begrenzt. Bei zeitgerechter Gabe soll der Schutz aber über die erste RSV-Saison des Kindes fortbestehen.

Gemäß der STIKO-Empfehlung sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten.
Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.

Es besteht eine Immunisierungsempfehlung, aber keine Immunisierungspflicht. Die Teilnahme ist freiwillig. Vor der Durchführung dieser Immunisierung benötigen wir die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern.

Wird eine Immunisierung gewünscht, muss das Medikament zuvor auf einem Einzelrezept für den Impfling verordnet und von den Eltern besorgt werden. Dies gilt aktuell sowohl für gesetzlich versicherte als auch für privat versicherte Kinder.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler.
Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.