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Sprechzeiten & Infos

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Sprechstunde

Um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten,
ist unsere Praxis als Bestellpraxis organisiert

Wir möchten Sie daher bitten, vor jedem Besuch unserer Praxis
telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Für Patienten ohne Termin kann eine Behandlung am selben Tag nicht in jedem Fall garantiert werden.
Ohne Termin müssen Sie mit sehr langen Wartezeiten rechnen.
Dies gilt nicht für lebensbedrohliche Notfälle.
Diese können selbstverständlich jederzeit angenommen werden.

In unserer Praxis gelten folgende Sprechzeiten:

Montags, Dienstags und Donnerstags
8.00 Uhr - 17.00 Uhr durchgehend

Mittwochs und Freitags
8.00 Uhr - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

für berufstätige Patienten / Eltern :
Donnerstag
zusätzlich 17.00 - 19.00 Uhr

Für die Zeiten von Praxisurlaub werden die Vertretungsregelungen auf unserem Anrufbeantworter bzw. im amtlichen Mitteilungsblatt Karlstein mitgeteilt.

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Außerhalb der Sprechzeiten/Notdienst

Bei akut lebensbedrohlichen Krankheiten muß immer direkt ein Rettungswagen bzw. Notarzt über die Rettungsleitstelle - Telefonnummer: 112 angefordert werden !!


In sonstigen, dringenden Fällen außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den

Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer: 116117

(Montag, Dienstag und Donnerstag ab 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 13.00 Uhr jeweils bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr)

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Sondersprechstunden
nach Vereinbarung, für Berufstätige auch in den Abendstunden, für folgende Spezialgebiete:

Akupunktur (Th. Bergmann)
Psychotherapie (Dr. Zimmer, Dr. Miller)
Reisemedizin (Dr. Miller, Th. Bergmann)

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Hausbesuche

In begründeten Fällen (Bettlägerigkeit, Immobilität) führen wir Hausbesuche nach Ihrer telefonischen Voranmeldung (möglichst bis 11.00 Uhr) durch.
Akute Erkrankungen von Kindern können in der Regel optimaler in der Praxis abgeklärt (Labor etc.) werden.

Der geplante Zeitraum unseres Besuchs kann nicht immer eingehalten werden. Bei größeren Verschiebungen werden wir Sie informieren.

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Rezepterneuerung/Überweisung

Bitte teilen sie uns Ihre Wünsche möglichst am Vortag telefonisch mit, damit das Formular von uns zur Abholung vorbereitet werden kann.

Bitte klicken Sie:

... für eine Online-Bestellung von Routine-Überweisungen und Wiederholungs-Rezepten hier.

Eine erstmalige Verordnung von Medikamenten ist nur nach vorheriger Untersuchung zulässig,
reine Wunschverordnungen ohne medizinische Indikation sind gesetzlich prinzipiell verboten - wir bitten um Ihr Verständnis.