Infos aktuell...

Corona-Themenseite - letztes Update: 29. November 2022
... mit aktualisierten Informationen zum weiteren Vorgehen nach positiven CoVid-Testergebnissen

Unsere Praxis ist für Sie und Ihre Familie zu den Sprechzeiten geöffnet - wir treffen sinnvolle Vorkehrungen, um Sie auch unter den Corona-Bedingungen sicher versorgen zu können.

Aktuell geltende Regelungen für Bayern finden Sie hier.


Ihr Praxisteam der Familienpraxis Karlstein




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Covid - Impfungen Erwachsene

Neu-Impfungen zur Grundimmunisierung für bislang ungeimpfte Erwachsene sind auch weiterhin sehr sinnvoll,
Deshalb bieten wir hierfür in unserer Praxis für alle unsere Patientinnen und Patienten Impftermine nach Voranmeldung an.

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung zum 18.08.2022 aktualisiert und empfiehlt nun eine weitere Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung,

Für Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann der Abstand auch auf 4 Monate reduziert werden.

Für Personen im Alter von unter 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO bislang keine weitere Auffrischimpfung. Diese Menschen würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung empfohlen ist.

Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung dann individuell mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.

Die beiden neuen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna können bei Personen ab zwölf Jahren eingesetzt werden, die mindestens die Grundimmunisierung gegen Covid-19 erhalten haben.

In unserer Praxis bestellen und verimpfen wir bislang ausschließlich BionTech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty®.

Ab Ende Februar / März 2022 ist in Deutschland auch der Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax zur Impfung gegen Corona verfügbar.
Dieser Impfstoff gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde Ende 2021 von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für Patienten ab dem 18. Lebensjahr zugelassen.
Anders als die bisher in der EU zugelassenen Vakzine ist Novavax weder ein mRNA- noch ein Vektorimpfstoff, sondern zählt zur Gruppe der sogenannten Proteinimpfstoffe. Es handelt sich auch um einen sogenannten "Totimpfstoff".
Dieser Impfstoff kann als Alternative für bislang ungeimpfte Menschen in Frage kommen.
Da der Impfstoff zunächst leider nur in 10-Dosis-Vials (Ampullen) auf den Markt gebracht wird, können wir diesen aktuell nicht sinnvoll in unserer Praxis anbieten.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Impfung mit Nuvaxovid® direkt an ein Impfzentrum.

Vor der Impfung
Wenn Sie bereits einen festen Impftermin in unserer Praxis erhalten haben:
Bitte laden Sie sowohl das Aufklärungsblatt als auch das Impfanamnese-Formular herunter und drucken diese aus.
Diese wichtigen Unterlagen benötigen wir an Ihrem Impftermin - bitte lesen Sie alles bereits vorher zu Hause in Ruhe durch und füllen das Formular aus.
Von Neupatienten in unserer Praxis benötigen wir zum Impftermin zusätzlich den hier herunterladbaren, vollständig ausgefüllten Erstanamnesebogen. [344 KB]

Nach der Impfung
Das Paul-Ehrlich-Institut erfasst systematisch die in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 und veröffentlicht diese.
Diese Infos finden Sie hier.
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Auffrisch- "Booster" Impfungen

Die STIKO hat in einer Pressemitteilung am 20. September 2022 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun, für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Im Einzelnen spricht die STIKO zu den COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) folgende Empfehlungen aus:

Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
a. Ab dem Alter von 12 Jahren kann „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ eingesetzt werden;
b. Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“ geimpft werden.

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren.
b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Der zeitliche Abstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) sollte eingehalten werden. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann der Abstand auch reduziert werden.

Allen Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems ausnahmsweise sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung dann individuell mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.

Für die neuen, adaptierten (bivalenten) Impfstoffe wurden bislang nur eine Zulassung für Auffrischimpfungen beantragt. Die Impfstoffe können damit nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Impftiter-Bestimmung (IGEL-Leistung, ca 40.- EUR) vor einer zweiten Booster-Impfung.
Finden sich hierbei hohe Impftiter, dann ist ein noch bestehender, relativer Impfschutz zumindest wahrscheilich.

Für eine CoVid-Impfung haben Sie die Möglichkeit, sich an ein öffentliches Impfzentrum zu wenden - z.B. hier:
Impfzentrum Aschaffenburg-Goldbach
Impftermin-Vergabe Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern (Main-Kinzig

Impfung Kinder & Jugendliche...

Seit dem 24. Mai 2022 wird von der STIKO eine CoVid-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab dem 5. Lebensjahr empfohlen (je nach Alter und Vorerkrankungen mit einer oder zwei Impfdosen).
Näheres dazu finden Sie hier.

Diese Impfung bleibt für alle Kinder und Jugendlichen weiterhin freiwillig.

Daten zum Infektionsgeschehen weisen darauf hin, dass über 80 % der 5- bis 11-jährigen Kinder in Deutschland bereits in Kontakt mit SARS-CoV-2 gekommen sind.
Laut STIKO reicht eine durchgemachte Infektion (symptomatisch oder asymptomatisch) alleine nicht aus, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern.
Daher wird mit der von der STIKO empfohlenen Impfung der Aufbau einer Basisimmunität angestrebt.
Diese Basisimmunität soll als Grundlage, um den Schutz vor COVID-19 in Zukunft schnell durch eine weitere Impfung optimieren zu können.
Später (im Spätsommer oder bei Wiederanstieg der Infektionszahlen) möchte die STIKO die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung für alle Kinder dann erneut bewerten.

Sollten Sie als Eltern /Fürsorgeberechtigte unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte und der STIKO-Empfehlung eine CoVid-Impfung für Ihr über 5 Jahre altes Kind wünschen, können Sie eine Impfung in unserer Praxis vormerken lassen.
Da die Impfstoffdosen vom Hersteller weiterhin nur in Mehrdosis-Ampullen in die Arztpraxen geliefert werden, bitten wir um Verständnis, dass keine individuellen Termine sondern nur Sammeltermine an bestimmten Impftagen möglich sind.

Impfungen von Säuglingen und Kindern unter einem Alter von 5 Jahren:
Die Tatsache, dass Impfstoffe von der Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) nun grundsätzlich auch für (Klein-)Kinder freigegeben sind ist nicht gleichbedeutend mit einer generellen Impfempfehlung für diese Altersgruppen.
Für eine Impfempfehlung bedarf es neben der pharmakologischen Unbedenklichkeit weiterer Überlegungen, z.B. zum individuellen Risiko des Impflings.
So etwa käme aktuell auch niemand in Deutschland auf den Gedanken, alle Kinder ab einem Alter von 6 Monaten gegen Gelbfieber zu impfen, nur weil dieser Impfstoff schon seit vielen Jahren für diese Altersgruppe zugelassen ist.
Jedenfalls lässt die StiKo in ihre Impfempfehlungen solche Überlegungen und Abwägungen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis einfliessen. Bislang gibt es von dort aber keine Empfehlung hierzu.

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Organisatorisches

Termine / Praxisbesuche
Bitte kommen Sie auch weiterhin nicht unangemeldet in die Praxis sondern nehmen Sie zunächst ausschließlich per Telefon: 06188-82252 oder per E-Mail: familienaerzte@t-online.de Kontakt mit uns auf, um ein bestmögliches Vorgehen abzustimmen.

Für Erkältungs-/Infektionskrankheiten haben wir eine gesonderte Infektionssprechstunde eingerichtet und werden Sie mit geeigneten Schutzmaßnahmen untersuchen. Der Zugang zur Praxis erfolgt hierbei nach Voranmeldung über einen gesonderten Eingang.
Diese Regelung gilt auch für bereits geplante Vorsorgeuntersuchungen bei dann zum Untersuchungstermin infektkranken Kindern.
Bitte kommen Sie in solchen Fällen keinesfalls direkt in die Praxis sondern teilen Sie uns das Vorliegen eines Infektes mit und sprechen Sie das weitere Vorgehen mit uns ab.
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Wartezimmer
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Wartezeiten in unserer Praxis auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen.
Bitte nutzen Sie während der Pandemiefür unsere Infektsprechstunde auch das "rollende Wartezimmer": Sie können (und sollten nach Möglichkeit) sicher in Ihrem Auto vor der Praxis warten.
Rufen Sie uns nach dem Parken bitte unter der Sondernummer 0171-4725347 (hierunter erfolgen keine Terminvergaben) an, um den Einlass zu besprechen.

Krankschreibungen ("AU"-Bescheinigungen)
Die Sonderregelung zur Möglichkeit einer "telefonischen Krankschreibung" bei leichten Atemwegserkrankungen wurde bis zum 31.Mai 2022 verlängert und endet danach.

Rezepte / Überweisungen etc
Bitte bestellen Sie benötigte Unterlagen wie z.B. Rezepte / Überweisungen vorzugsweise per E-Mail bei uns.

Telefon-/Videosprechstunden
Für eine bestmögliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit halten wir das persönliche Gespräch mit unseren Patientinnen und Patienten für ideal.
Wenn es aber besondere Situationen - wie z.B. die Corona-Pandemie - zeitweise erfordern, können Sie sich
hier für eine Videosprechstunde mit unseren Ärzten anmelden.
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Kinderbetreuung - Elternhilfe...

Kindertagesbetreuung + Schule
Unter folgenden Links erfahren Sie, was Eltern wissen müssen in Bezug auf Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten:
Kindertagesbetreuung in Bayern
Kindertagesbetreuung in Hessen

Merkblatt Download: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Merkblatt Download : Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung - eine Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte


Elternhilfe
Infos zur Beantragung von Elternhilfe finden Sie hier auf den Seiten des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Auf diesen Seiten können auch die Unterlagen zur Antragsstellung heruntergeladen werden.

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Testmöglichkeiten

Testung auf Vorliegen einer Coronavirus-Infektion

Am zuverlässigsten sind "PCR-Tests", die in Facharzt-Laboren untersucht werden. Die Laborzeiten für PCR-Testungen schwanken meist zwischen 1 und 2, selten auch bis zu 4 Arbeitstagen.
Die Regelung mit jederzeitiger kostenloser PCR-Testmöglickeit für alle Menschen mit Wohnsitz in Bayern wurde bereits zum 01. Juli 2021 aufgehoben.
Auch die Testmöglichkeiten für Patienten mit Symptomen wurden nun rückwirkend zum 01.04.2022 sehr stark eingeschränkt.
Diese politisch motivierten Einschränkungen halten wir zwar für nicht sachgerecht, können aber ab sofort leider nur noch in ärztlich entschiedenen Einzelfällen PCR-Tests im Rahmen unser Infektionssprechstunde veranlassen.

Hier können Sie nach erfolgter PCR-Testung direkt bei dem beauftragten Labor
Ihre Testergebnisse abrufen. Sie benötigen dazu lediglich Ihr Geburtsdatum und den Labor-Auftragscode Ihrer Untersuchung. Diesen erhalten Sie von uns im Rahmen der Abstrichentnahme.

Corona-Schnelltests
Professionelle Point-of-care Corona-Schnelltests (Poc-Tests) ermöglichen eine Auswertung direkt in unserer Praxis und liefern in etwa 20 Minuten ein Ergebnis.
Wir führen diese Schnelltests nur noch als Igel-/Selbstzahler-Leistung (Kosten 30.- EUR inclusive Zertifikat) durch.
Wir verwenden in unserer Praxis ausschließlich Tests, die in Deutschland zugelassen und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.
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Positiver Test - was dann?

Nach einer positiven Testung auf CoVid-19 müssen Sie in Bayern aktuell folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:

- Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske außerhalb der eigenen Wohnung
- Tätigkeits- und Betretungsverbote in bestimmten Einrichtungen, in denen Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von SARS-CoV-2-Infektionen betreut werden, sowie in bestimmten Massenunterkünften.

Bei einem positiven Antigentest wird zur Bestätigung ein Nukleinsäuretest auf SARS-CoV-2 (i.d.R. ein PCR-Test) empfohlen.
Ist das Ergebnis dieses Nukleinsäuretests negativ, enden die Schutzmaßnahmen mit dem Vorliegen des Testergebnisses.
Ist das Ergebnis des Nukleinsäuretests positiv oder liegt kein Ergebnis vor, enden die verpflichtenden Schutzmaßnahmen frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach dem positiven Antigentest, sofern seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitszeichen mehr vorliegen (Symptomfreiheit).
Besteht an Tag fünf noch keine Symptomfreiheit seit 48 Stunden, dauern die Schutzmaßnahmen zunächst weiter an. Sie enden erst, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens aber nach Ablauf von zehn Tagen nach dem Erstnachweis des Erregers.

Die genauen Regelungen sind in der hier verlinkten Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern ausgeführt.


Bei allen Fragen hierzu:
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt - Landratsamt Aschaffenburg - Merlostr.1-3, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021-394100
Hier können Sie auch in anderen Regionen nach dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt suchen.

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Masken & Maskenpflicht

Bitte kommen Sie auch nach dem 31.03.2022 weiterhin mit einer angelegten Gesichts-Schutzmaske in unsere Praxis.
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
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Basisinfos + Links

ANHANG: Basisinfos und Links zur Corona-Viruspandemie

Links
Übersicht alle Corona SARS-CoV-2 Themen des Robert-Koch-Institues
Auswärtiges Amt Deutschland

Was ist das Coronavirus?
Seit Dezember 2019 sind zunächst in China, inzwischen auch weltweit, Fälle von Erkrankungen durch bestimmte Viren mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 aufgetreten.
Die Erkrankung selbst wird als CoVid-2019
bezeichnet. Eine Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch ist möglich.
Auch durch beschwerdefreie Virusträger ist eine Ansteckung möglich.

Die Gefährdungslage ist regional verschieden und kann sich dynamisch verändern.
Hier finden Sie die "internationalen Risikogebiete".

"Bin ich erkrankt?"
Nach einer Inkubationszeit von 2-14 Tagen können Beschwerden auftreten, die stark an eine Grippe oder eine Bronchitis erinnern, z.B. Fieber, Husten, Atemnot.
Die Krankheitsverläufe sind aber unspezifisch und vielfältig. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund.
Als häufigste Symptome werden Fieber und Husten berichtet. Dabei verliefen nach der bisherigen Datenlage ein weitaus überwiegender Teil der Erkrankungen milde bis moderat.
Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe (z.B. viralen Lungenenztündungen bis hin zur Notwendigkeit einer zeitweisen maschinellen Beatmung) nimmt mit zunehmendem Alter und bei bestehenden schweren Vorerkrankungen zu.
Kinder können ebenfalls erkranken, zeigen meist aber nur milde Symptome.
Die Symptome einer Covid-2019-Krankheit lassen sich in etwa wie folgt klassifizieren:

Häufigste Symptome
Fieber
Trockener Husten
Müdigkeit

Seltenere Symptome
Gliederschmerzen
Halsschmerzen
Durchfall
Bindehautentzündung
Kopfschmerzen
Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

Schwere Symptome
Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich
Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit


Wie kann ich mich und andere schützen?
Folgende allgemeine Vorsichtsmaßnahmen sind sehr sinnvoll, um ein Ansteckungsrisiko durch Grippeviren und auch durch das SARS-CoV-2-Virus möglichst gering zu halten:

- Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife. Alternativ: Händereinigung mit einem alkoholischen Gel (in kleinen Fläschchen in Drogeriemärkten erhältlich)
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln
- Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen
- Husten/Niesen Sie mit einem Taschentuch vor Mund und Nase - danach Entsorgung im Abfalleimer ODER Husten/Niesen Sie in den oberen Teil des Ärmels (um ständig eingesetzte Handflächen nicht zu benetzen)
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen, insbesondere wenn diese sichtbar an einer Atemwegserkrankung leiden
- Bleiben Sie bei Atemwegssymptomen generell zu Hause
- Reduzieren Sie unnötige Sozialkontakte
- Vermeiden Sie generell Grossveranstaltungen, die mit Körperkontakt / geringem Abstand zu Menschenmengen einhergehen.
- Informieren Sie sich vor Reisen über den aktuellen Pandemie-Stand
- Das Tragen von Schutzmasken/Mundschutz ist in bestimmten Situationen (z.B. im medizinischen Bereich, in bestimmten Gesprächssituationen oder zum Schutz von Angehörigen, die zu den Risikogruppen zählen) sinnvoll bzw. notwendig.
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Omikron

Omikron -Virusvariante

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell insgesamt als sehr hoch ein. Ursächlich hierfür ist das Auftreten und die rasante Verbreitung der Omikronvariante, die sich vor allem nach den bisherigen Erfahrungen anderer Länder schneller und effektiver verbreitet als die bisherigen Virusvarianten. Dadurch muss man mit einer schlagartigen Erhöhung der Infektionsfälle rechnen.
Die Infektionsgefährdung wird für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppen der Genesen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat eingeschätzt.
Diese Einschätzung kann sich aber kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Die aktuelle Version der Risikobewertung findet sich unter https://www.rki.de/covid-19-risikobewertung.

Nach den bislang vorliegenen Studienergebnissen einiger Länder sind die Krankheitsverläufe bei der Omikron Variante im Vergleich zur Delta Variante deutlich milder.
Der Anteil der Krankenhauseinweisungen liegt nach den bisherigen Studienergebnissen zwischen 50 bis 70 Prozent niedriger als bei der Delta-Variante.
Es scheint so, dass die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 im Vergleich zu anderen Varianten des Coronavirus weniger effizient in die Lunge eindringen und sich dort von Zelle zu Zelle ausbreiten kann.